Renovierung der Mietwohnung: Was darf der Vermieter verlangen – und was nicht?
Kaum ein Thema sorgt bei Wohnungswechseln für mehr Streit als die Frage: Was muss der Mieter beim Auszug tatsächlich renovieren? Pauschale Klauseln im Mietvertrag wie die Forderung, dass die Wohnung bei Auszug neu zu streichen ist, sind in vielen Fällen unwirksam. Trotzdem versuchen Vermieter oft, sie durchzusetzen. Hier ein praxisnaher Überblick – inklusive der Grauzonen.
Schönheitsreparaturen: Worum geht es eigentlich?
Schönheitsreparaturen sind kosmetische Arbeiten: Streichen von Wänden und Decken, Lackieren von Heizkörpern und Türen, Entfernen von Tapeten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit echten Reparaturen wie defekten Wasserhähnen oder undichten Fenstern – das ist Sache des Vermieters.
Wann muss der Mieter renovieren?
Wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält – und der Zustand der Wohnung das wirklich erfordert
Wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat: Hier hat der BGH klargestellt, dass starre Renovierungspflichten meist unwirksam sind
Wenn ungewöhnliche Schäden vorhanden sind: Bohrlöcher in großer Zahl, dunkle Lasuren, unprofessionelle Arbeiten
Wenn der vertragsgemäße Gebrauch überschritten wurde – z. B. starke Nikotinverfärbungen
Wann muss der Mieter NICHT renovieren?
Bei normalen Gebrauchsspuren – z. B. leichte Verfärbungen oder kleine Bohrlöcher
Wenn die Wohnung schon bei Einzug renovierungsbedürftig war und keine Ausgleichszahlung vereinbart wurde
Wenn der Vertrag eine starre Fristenregelung enthält (alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Bad) – das ist meist unwirksam
Wenn die Renovierung Aufgaben des Vermieters umfasst (z. B. Außenfenster, Heizungswartung, Bodenbeläge)
Worauf prüfen Vermieter bei der Übergabe besonders?
Aus unserer Erfahrung mit hunderten Wohnungsübergaben in der Region Nürnberg, Erlangen und Fürth: Die häufigsten Beanstandungen sind dunkle oder ungewöhnliche Wandfarben (Vermieter wollen weiß), schlecht gespachtelte Bohrlöcher, fettige Küchenflächen, Kalk in Bad und Dusche und schmutzige Fenster. Auch verklebte Türrahmen und Lichtschalter werden oft moniert.
Wann lohnt sich der Profi?
Wenn die Kaution mehrere Hundert Euro oder mehr beträgt
Wenn Sie wenig Zeit zwischen Auszug und Übergabe haben
Wenn Sie unsicher sind, ob das Ergebnis vor dem Vermieter besteht
Wenn Wände in dunklen Farben oder mit Tapeten gestrichen sind und neu gemacht werden müssen
Wenn die Wohnung größer ist – ab ca. 60 Quadratmeter wird Eigenleistung schnell zu einem Wochenend-Marathon
Was wir bei der Mietwohnungs-Renovierung übernehmen
Spachteln und Verfüllen von Bohrlöchern – sauber und ohne sichtbare Übergänge
Wände und Decken streichen mit Airless-Sprühgerät – streifenfrei und gleichmäßig
Türen, Türrahmen und Heizkörper lackieren
Endreinigung der gesamten Wohnung
Optional: Bad- und Küchen-Tiefenreinigung, Fenster innen und außen, Polster- und Teppichreinigung
Renovierung in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Weisendorf
Wir bieten Mietwohnungs-Renovierungen aus einer Hand an: Streichen, Spachteln, Lackieren und am Ende die komplette Endreinigung. Unsere Kunden haben ihre Kautionen bisher ausnahmslos zurückbekommen.
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Rufen Sie uns an unter 0176 43670871 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular auf cleaningandconstructions.de. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Festpreisangebot.

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