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Renovierung der Mietwohnung: Was darf der Vermieter verlangen – und was nicht?

20. Aug.
2 Min. Lesezeit

Kaum ein Thema sorgt bei Wohnungswechseln für mehr Streit als die Frage: Was muss der Mieter beim Auszug tatsächlich renovieren? Pauschale Klauseln im Mietvertrag wie die Forderung, dass die Wohnung bei Auszug neu zu streichen ist, sind in vielen Fällen unwirksam. Trotzdem versuchen Vermieter oft, sie durchzusetzen. Hier ein praxisnaher Überblick – inklusive der Grauzonen.

Schönheitsreparaturen: Worum geht es eigentlich?

Schönheitsreparaturen sind kosmetische Arbeiten: Streichen von Wänden und Decken, Lackieren von Heizkörpern und Türen, Entfernen von Tapeten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit echten Reparaturen wie defekten Wasserhähnen oder undichten Fenstern – das ist Sache des Vermieters.

Wann muss der Mieter renovieren?

  • Wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält – und der Zustand der Wohnung das wirklich erfordert

  • Wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat: Hier hat der BGH klargestellt, dass starre Renovierungspflichten meist unwirksam sind

  • Wenn ungewöhnliche Schäden vorhanden sind: Bohrlöcher in großer Zahl, dunkle Lasuren, unprofessionelle Arbeiten

  • Wenn der vertragsgemäße Gebrauch überschritten wurde – z. B. starke Nikotinverfärbungen

Wann muss der Mieter NICHT renovieren?

  • Bei normalen Gebrauchsspuren – z. B. leichte Verfärbungen oder kleine Bohrlöcher

  • Wenn die Wohnung schon bei Einzug renovierungsbedürftig war und keine Ausgleichszahlung vereinbart wurde

  • Wenn der Vertrag eine starre Fristenregelung enthält (alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Bad) – das ist meist unwirksam

  • Wenn die Renovierung Aufgaben des Vermieters umfasst (z. B. Außenfenster, Heizungswartung, Bodenbeläge)

Worauf prüfen Vermieter bei der Übergabe besonders?

Aus unserer Erfahrung mit hunderten Wohnungsübergaben in der Region Nürnberg, Erlangen und Fürth: Die häufigsten Beanstandungen sind dunkle oder ungewöhnliche Wandfarben (Vermieter wollen weiß), schlecht gespachtelte Bohrlöcher, fettige Küchenflächen, Kalk in Bad und Dusche und schmutzige Fenster. Auch verklebte Türrahmen und Lichtschalter werden oft moniert.

Wann lohnt sich der Profi?

  • Wenn die Kaution mehrere Hundert Euro oder mehr beträgt

  • Wenn Sie wenig Zeit zwischen Auszug und Übergabe haben

  • Wenn Sie unsicher sind, ob das Ergebnis vor dem Vermieter besteht

  • Wenn Wände in dunklen Farben oder mit Tapeten gestrichen sind und neu gemacht werden müssen

  • Wenn die Wohnung größer ist – ab ca. 60 Quadratmeter wird Eigenleistung schnell zu einem Wochenend-Marathon

Was wir bei der Mietwohnungs-Renovierung übernehmen

  • Spachteln und Verfüllen von Bohrlöchern – sauber und ohne sichtbare Übergänge

  • Wände und Decken streichen mit Airless-Sprühgerät – streifenfrei und gleichmäßig

  • Türen, Türrahmen und Heizkörper lackieren

  • Endreinigung der gesamten Wohnung

  • Optional: Bad- und Küchen-Tiefenreinigung, Fenster innen und außen, Polster- und Teppichreinigung

Renovierung in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Weisendorf

Wir bieten Mietwohnungs-Renovierungen aus einer Hand an: Streichen, Spachteln, Lackieren und am Ende die komplette Endreinigung. Unsere Kunden haben ihre Kautionen bisher ausnahmslos zurückbekommen.

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